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Unrechtmäßige Vorladung, Frau muss den Kaufbetrag nicht zurückzahlen

Casimir Vink
Casimir Vink
·11. Dez. 2025 · 08:48·
Unrechtmäßige Vorladung, Frau muss den Kaufbetrag nicht zurückzahlen

Unrechtmäßige Klage, Frau muss den Kaufbetrag nicht zurückzahlen

Was spielt in diesem Fall? Fünf Kleidungsstücke werden bei Zara per Rückzahlung für einen Gesamtbetrag von 91,75 Euro bestellt. Da die Zahlung ausbleibt, beauftragt die Bank ein Inkassobüro.

Dieses Unternehmen sendet eine Rechnung an die Frau, auf deren Namen und Adresse die Waren bestellt wurden.

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Kaufbetrag zurückerstatten

Das Inkassounternehmen geht davon aus, dass die Frau die Kleidungsstücke erhalten hat, aber nicht bezahlt hat. Daher fordert das Unternehmen drei Jahre später, dass sie den Kaufbetrag zurückzahlt.

Aber die Frau bestreitet, dass sie etwas bei Zara bestellt hat. Daher nimmt sie 2021 Kontakt mit der Bank auf, nachdem sie zum ersten Mal eine Mahnung erhalten hat.

Die Bank teilte ihr nach der Untersuchung mit, dass ihr Name und ihre Adresse korrekt waren, jedoch andere Angaben wie Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer nicht stimmten.

Die Kleidung wurde auch nicht an ihre Adresse geliefert. Die Bank stellte fest, dass wahrscheinlich ein Missbrauch durch einen Dritten vorlag, aber kein echter Identitätsdiebstahl.

Die Frau erhält daher den Rat, zukünftige Rechnungen zu ignorieren. Die Bank teilt der Frau auch in einer E-Mail mit, dass in diesem Fall keine Zahlungspflicht besteht.

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Klage

Die Frau (die selbst Anwältin ist) reagiert empört, als sie viel später eine Zitation von einem Inkassobüro erhält. Sie schickt eine scharfe E-Mail an das Inkassobüro.

Sie äußert ihr Unbehagen darüber, dass das Büro trotz der früheren Feststellungen der Bank keine ordnungsgemäße Untersuchung durchgeführt hat.

Sie weist darauf hin, dass es keinen Beweis dafür gab, dass sie die Bestellung aufgegeben hat, oder dass die Produkte bei ihr geliefert wurden. Die Frau reicht daraufhin eine Gegenklage über 2.250 Euro wegen entgangener Einnahmen ein.

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Missbrauch des Verfahrensrechts

Der Amtsrichter urteilt, dass das Inkassobüro nicht ausreichend nachweisen kann, dass die Frau die Bestellung aufgegeben hat.

Der Richter stellt auch fest, dass das Unternehmen das Prozessrecht missbraucht hat, da es vor der Sitzung über die Situation hätte informiert sein können und somit nicht sorgfältig mit den Rechten der Frau umgegangen ist.

Die Forderung von 91,75 Euro gegen die Frau wird abgelehnt. Die Gegenforderung von 2.250 Euro, die die Frau als Schadensersatz verlangt, wird ebenfalls abgelehnt.

Insbesondere weil die Ausstellung einer Klageerhebung an sich nicht rechtswidrig ist. Die Frau erhält eine Entschädigung von 50 Euro für Reisekosten. Darüber hinaus muss das Inkassobüro die Prozesskosten bezahlen.

Mehr über dieses Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns über info@rechtnet.nl oder rufen Sie an unter 073 – 615 43 11.

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